Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:

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Ob Baugrundstück, Wiese oder Eigentumswohnung, ob Acker, Wald oder Einfamilienhaus, unser Notariat erledigt den gesamten Vorgang eines Kaufgeschäftes von der Vertragserrichtung, über die Unterschriftsbeglaubigung bis hin zur Grundbuchsdurchführung. Dabei werden für die Verkäuferseite und die Käuferseite alle notwendigen Steueranzeigen oder Steuerselbstberechnungen sowie auch die gesamte Treuhandabwicklung im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung und der Lastenfreistellung des Kaufobjektes miterledigt.

Die Übertragung von Vermögenswerten, insbesondere von Liegenschaftsbesitz innerhalb der Familie zählt zu den wichtigsten Betätigungsfeldern des Notars. Dabei sind sowohl die Absicherung der Geschenkgeber- bzw. Übergeberseite – etwa durch Wohnungsrechte sowie Pflege- und Versorgungsleistungen (welche üblicherweise als „Ausgedinge“ bezeichnet werden) –, als auch die Erhaltung des Familienbesitzes und erbrechtliche Fragen (z.B.: Pflichtteilsansprüche weichender Kinder) zu beachten. Auch steuerliche Aspekte bleiben nicht außer Acht (z.B.: Grunderwerbsteuer und Immobilienertragsteuer) Je nach dem, ob eine Vermögensübertragung vollkommen unentgeltlich, also ohne jegliche Gegenleistungsverpflichtung oder mit nur ganz geringfügigen Gegenleistungen der Übernehmerseite durchgeführt wird, oder ob die Gegenleistungsverpflichtungen doch das geringfügige Maß übersteigen – sei es aufgrund von Schuldübernahmen, Entfertigungs- oder Rentenzahlungen – spricht man normalerweise von einer „Schenkung“ oder von einer „Übergabe“. Davon zu unterscheiden ist der Fall der Vererbung, welche im Gegensatz zur Schenkung bzw. Übergabe erst mit einem Sterbefall einhergeht.

Unser Notariat erledigt alles vom Beratungsgespräch, über die Vertragserrichtung, die Beurkundung von Erb- oder Pflichtteilsverzichten bis hin zur grundbücherlichen Durchführung.

Eine besondere Art der Übertragung von Liegenschaftsbesitz ist der Tausch, bei dem Grund und Boden (mit oder ohne Gebäudebestand) veräußert wird, während man gleichzeitig – sozusagen als Gegenleistung für diese Veräußerung – Grund und Boden (mit oder ohne Gebäudebestand) erhält. Dies kann wertgleich, also ohne Aufzahlung erfolgen oder auch mit einem Wertausgleich, also mit einer Aufzahlungsverpflichtung eines Tauschpartners einhergehen. Jeder Vertragspartner ist sowohl Veräußerer, als auch Erwerber von Liegenschaftsbesitz. Daraus ergeben sich vor allem steuerliche Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit der Immobilienertragsteuer. Oft sind Vermessungsvorgänge mit zu erledigen.

Unser Notariat steht für die gesamte Vertragsabwicklung zur Verfügung, einschließlich aller Beglaubigungen, die steuerlichen Erledigungen (sowohl im Zusammenhang mit der Immobilienertragsteuer, als auch im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer) und die Durchführung des Vorgangs im Grundbuch.

Als Treuhänder nimmt der Notar Geld, Wertsachen oder Urkunden mit dem Auftrag in Verwahrung, solche Verwahrungsgegenstände unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmte Personen, Ämter oder Behörden auszufolgen. Dies kann dazu dienen, um Beweismittel zu sichern, einen vorübergehenden Zugriff auf den Verwahrungsgegenstand durch Unbefugte zu vermeiden oder auch, um die korrekte Abwicklung eines Rechtsgeschäftes zu gewährleisten. So übernimmt beispielsweise der Notar bei einem Liegenschaftskaufvertrag den Kaufpreis in treuhändige Verwahrung, bis die lastenfreie Eigentumsübertragung des Kaufgegenstandes zugunsten der Käuferseite gesichert ist. Auf diese Weise ist einerseits die Verkäuferseite sicher, dass der Kaufpreis zur Auszahlung bereitsteht, während die Käuferseite weiß, dass der Kaufpreis vom Notar so lange nicht an die Verkäuferseite herausgegeben wird, bis die gewünschte Grundbuchserledigung endgültig vorliegt oder zumindest sichergestellt ist.

Notarielle Treuhandschaften unterliegen der strengen Überwachung durch die Notariatskammer. Es erfolgt eine Registrierung der jeweiligen Treuhandschaft im Treuhandregister des österreichischen Notariats. Damit ist auch ein besonderer Versicherungsschutz verbunden.

Niemand hat das Recht, seinen Erbteil oder auch nur den sogenannten Pflichtteil schon bei Lebzeiten eines späteren Erblassers zu verlangen. Umgekehrt kann niemand bei Lebzeiten seinen Erben einen Erbteil oder auch nur den sogenannten Pflichtteil aufzwingen. Allerdings kann die Entfertigung gesetzlicher Erb- und Pflichtteilsansprüche im Einvernehmen der Beteiligten vertraglich geregelt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, gegen Bezahlung bestimmter Entfertigungsbeträge oder auch ohne irgendeine Zahlung auf erbrechtliche Ansprüche komplett oder auch nur teilweise zu verzichten.

Wir beraten vollständig und verlässlich über die Möglichkeiten eines Erb- oder Pflichtteilsverzichts und stehen für die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen samt der Registrierung solcher Verträge im Zentralen Testamentsregister zur Verfügung.

Achtung: Für die Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten besteht Notariatsaktspflicht!

Unser Notariat unterstützt Sie gerne und umfassend bei der Errichtung, Änderung oder Überprüfung Ihres „letzten Willens“, damit gewährleistet ist, dass Ihr Testament auch wirklich Ihrem letzten Willen entspricht und nicht aufgrund von Unachtsamkeiten oder Formfehlern verdreht wird.

Überdies stehen wir Ihnen für die Hinterlegung und die Registrierung Ihres Testamentes im Österreichischen Zentralen Testamentsregister zur Verfügung – damit ist garantiert, dass Ihr letzter Wille im Falle Ihres Ablebens auch wirklich bekannt wird.

Nach jedem Todesfall wird in Österreich vom zuständigen Gericht ein „Verlassenschaftsverfahren“ eingeleitet, welches dazu dient, sämtliche vermögensrechtlichen Angelegenheiten der verstorbenen Person abzuwickeln und das Nachlassvermögen ordnungsgemäß zu verteilen.

Als Gerichtskommissäre sind Notare vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren unabhängig und unparteiisch durchzuführen. Dabei informiert der Notar alle Beteiligten umfassend über ihre Rechte und Pflichten.

Als Gerichtskommissär begleitet Sie der Notar von der ersten Besprechung (sogenannte „Todesfallaufnahme“) bis zur Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens und unterstützt Sie dabei nicht nur bei der Abwicklung der Verlassenschaft sondern auch bei allen weiteren Schritten nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens (z.B. bei Grundbuchs- oder Firmenbucherledigungen).

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche des Notars.

Unser Notariat berät und unterstützt Sie gerne und umfassend in sämtlichen Angelegenheiten des Unternehmens- und Gesellschaftsrechtes, wie etwa bei Gründungen von Personen- und Kapitalgesellschaften, Änderungen bei bestehenden Gesellschaften (z.B. Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung und Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung), Änderungen der Gesellschaftsform (Umgründungen – z.B. Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen und Zusammenschlüsse), Unternehmensübergaben und der Liquidation von Unternehmen.

Unser Notariat erledigt dabei für Sie alles – vom ersten Beratungsgespräch, über die Errichtung der notwendigen Urkunden, bis hin zur Durchführung im Firmenbuch.

Unternehmensvorsorge ist eine Zukunftsfrage, die sich für fast jedes Unternehmen früher oder später stellt. Dabei geht es um Nachfolgefragen – in der Familie oder auch unter Fremden.

Unser Notariat ist Ihr verlässlicher Partner in allen Fragen, die mit der rechtlichen Vorsorge für die Zukunft Ihres Unternehmens zusammenhängen.

Gemeinsam mit Ihnen können wir maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten, die Ihre eigene Zukunft und die Zukunft Ihres Unternehmens bestmöglich absichern.

Wir haben den direkten Zugang zum elektronischen Grundbuch und zum elektronischen Firmenbuch. Bei uns bekommen Sie stets aktuelle, auf Wunsch auch amtliche Grundbuchs- und Firmenbuchauszüge.

Sie wollen eine Liegenschaft (z.B. Haus, Wohnung, landwirtschaftliche Fläche) oder ein Unternehmen jemandem zur Nutzung überlassen? Der Notar als umfassender Vertragserrichter entwickelt mit Ihnen gemeinsam auch den für Sie passenden Bestandvertrag in Form eines Miet- oder Pachtvertrages und weiß worauf es dabei ankommt.

Auch im Ehe- und Familienrecht ist der Notar Ihr richtiger Ansprechpartner. Durch die fachkundige Errichtung von Eheverträgen, Verträgen zwischen Lebensgefährten, Scheidungsvereinbarungen, Adoptionsverträgen, Erklärungen zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung, Unterhaltsvereinbarungen, etc. hilft er Ihnen kostspielige Streitigkeiten vor Gericht zu vermeiden.

Eine der Aufgaben des Notars als öffentliche Urkundsperson sind Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften. Zusätzlich erhalten Sie bei uns weitere Beurkundungen wie amtliche Bestätigungen aus öffentlichen Registern (z.B. Grund- und Firmenbuch) und Urkunden, die Beurkundung von Verträgen und Vorgängen, sowie General- und Hauptversammlungen, Versteigerungen und freiwillige Feilbietungen, Verlosungen, die Schaffung vollstreckbarer Exekutionstitel sowie Wechselproteste.

Wenn Sie geistig einmal nicht mehr in der Lage sind für sich selbst zu entscheiden, benötigen Sie Hilfe. Früher bedeutete das Entmündigung und später die Bestellung eines Sachwalters durch das Gericht. Daher raten wir Ihnen zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht. Mit der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie und nicht das Gericht, wer in Ihrem Namen handeln und für Sie Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Mit einer Patientenverfügung geben wir Ihnen die Chance für den Ernstfall bestimmte medizinische Behandlungen abzulehnen um damit nicht ungewollt einer Krankenanstalt ausgeliefert zu sein. Auch hier beraten wir Sie gern über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.